RoHS-Richtlinie: Quecksilberhaltige UV-Lampen in Insektenfallen ab 2027 betroffen
Quecksilberhaltige UV-Lampen in Insektenfallen stehen vor dem Aus.
Die EU-RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten. Für UV-Insektenfallen ist insbesondere die zeitlich befristete Ausnahme für quecksilberhaltige UV-Lampen relevant, die am 24. Februar 2027 ausläuft.
In diesem Beitrag erklären wir die aktuelle Rechtslage, was ab 2027 gilt und wie sich Betreiber, Händler und Anwender jetzt vorbereiten sollten.
