Befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD):
Was sich ab 2026 wirklich ändert

Aktuell kursieren vermehrt widersprüchliche Informationen zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Rodentiziden auf Antikoagulanzien-Basis. Teilweise entsteht der Eindruck, dass diese Methode bereits jetzt verboten sei – das ist nicht korrekt.

Der aktuelle Rechtsstand

Die bestehende Zulassung für die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist zeitlich befristet und endet nach aktuellem Stand am 30.06.2026. Ab diesem Zeitpunkt darf die BUD mit den betroffenen Produkten nicht mehr angewendet werden.

Wichtig: Kein sofortiges Verbot

Mit dem Ende der Zulassung ist kein sofortiges Anwendungsverbot verbunden. Für die zugelassenen Produkte gelten sogenannte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen:

  • Abverkaufs Frist für den Handel
  • Aufbrauchfrist für Anwender

Nach heutigem Stand dürfen bereits zugelassene Produkte audit- und rechtssicher bis zum 30.06.2027 eingesetzt werden – auch im Rahmen der Dauerbeköderung, sofern alle Zulassungsbedingungen eingehalten werden.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

  • Kein unmittelbarer Handlungsbedarf zum 01.07.2026
  • Bestehende Schädlingsbekämpfungssysteme können vorerst unverändert weitergeführt werden
  • Planungssicherheit bis zum Ende der Aufbrauchfristen

Parallel dazu bereiten wir uns intensiv auf die kommenden Anforderungen vor und bieten bei Bedarf digitale Monitoringsysteme als sinnvolle Ergänzung oder Alternative an. Welche Lösung für Sie als Kunde und Ihren Standort am besten geeignet ist, beraten wir gerne individuell.