Die sogenannten Risikominderungsmaßnahmen (RMM) sind mit sofortiger Wirkung in erheblichen Maße verändert worden. Diese Modifikationen erlauben uns eine Anpassung bei der Betreuung von Objekten.
Entgegen der bisherigen Regulierung ist eine sogenannte „befallsunabhängige Dauerbeköderung mit biozidzugelassenen Rodentiziden“ statthaft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist können wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch abstimmen.
Der Einsatz von noch verkehrsfähigen Produkten, ohne dass die (gelockerten) RMM-Auflagen zur Anwendung kommen. Diese Option gilt noch bis Anfang 2026.
Unsere Lösungen ermöglichen es Ihnen und uns gleichermaßen, sich in aller Ruhe und Sorgfältigkeit auf die Umsetzung der nunmehr gültigen RMM´s einstellen zu können, ohne Kontrollverlust und Kostenexperimenten.
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